top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EVENTSCHÜR HEFENHOFEN

Liebe Gäste

Wir freuen uns, Ihr Fest an Ihrem Wunschort mit Ihnen planen zu dürfen.

Folgend finden Sie einige Punkte, welche bei einer Buchung zu beachten sind.

 

Anzahlungen

Wir erlauben uns eine Anzahlung zu verrechnen.

Die Anzahlung wird vollumfänglich der Schlussrechnung abgezogen.

Die bestätigte Offerte ist die definitive Buchung (Details werden danach noch

Geklärt, Gästeanzahl und Menüauswahl können angepasst werden und geringe Preisveränderungen sind dadurch möglich). Eine

Offerte ist 10 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

 

Annulation

Ab dem Zeitpunkt der definitiven Buchung berechnen wir Stornierungskosten gemäss Vertragsbedingungen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, akzeptieren wir Annullierungen nur in schriftlicher Form.

Für allfällige Catering gelten die jeweiligen AGB's des Dienstleisters. Die Catering-Rechnung erfolgt direkt

 

Reinigung

Für die Endreinigung ist eine Pauschale von SFR 300.00 gerechnet. Schäden werden verrechnet. Ausserordentliche

Reinigungskosten wie uriniertes oder erbrochenes, etc. werden separat verrechnet.

 

Dienstleister

Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und

Getränke durch die Eventschür. Ansonsten wird ein Zapfen-/Tellergeld verrechnet.

 

Kerzen

Grundsätzlich sind in der Scheune Kerzen nur in den vorgesehenen Gläsern erlaubt. Rauchen ist in der Scheune

verboten und auch im Freien nur an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt (Heulager in der Nähe). Bei

allfälligen Schäden, Brandlöchern, etc. haftet der Veranstalter.

 

Drohnen, etc.

Für die Bewilligung von Drohnenflügen ist der Veranstalter verantwortlich.

 

Hochzeitstorte

Gerne dürfen Sie die Hochzeitstorte von einem Konditor Ihrer Wahl mitbringen.

Wir behalten uns vor, die Anliefertemperatur der Torte zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung

der Hygienevorschriften die fehlbaren Produkte zurückzuweisen. Die Grösse der Hochzeitstorte ist zu beachten, ev.  Anlieferung

auf Zeit nötig.

Mitternachtszuschlag / Übernachtung

Es gelten die Mitternachtszuschläge gemäss Vertragsbedingungen. Wer länger als bis 01.00 Uhr feiert, hat mit den

Mitternachtszuschlägen automatisch eine Übernachtung in unserem Haus gebucht.

 

Lautstärke

Die Nachtruhe ist einzuhalten. Wenn nötig wird ab 22 Uhr der Aussenbereich geschlossen. Die Dezibellimiten

der Eventschür sind einzuhalten. Die Anweisungen der Gastgeber (Roger Beugger) sind zu befolgen.

 

Preise

Wir behalten uns eine Anpassung an eine veränderte Marktsituation vor.

 

Personenzahl

Die Gästeanzahl, welche uns bis 30 Tage vor dem Anlass mitgeteilt wird, gilt als Mindestverrechnungsgrundlage.

 

Stand

12.03.2024 – ersetzt alle bisherigen AGB’s der Eventschür in Hefenhofen

EVENTSCHÜR HEFENHOFEN

AGB

©2023 eventschür.ch

bottom of page