ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EVENTSCHÜR HEFENHOFEN
Liebe Gäste
Wir freuen uns, Ihr Fest an Ihrem Wunschort mit Ihnen planen zu dürfen.
Folgend finden Sie einige Punkte, welche bei einer Buchung wichtig sind.
Anzahlungen
Wir erlauben uns eine Anzahlung von 50% zu verlangen.
Die Anzahlung wird vollumfänglich der Schlussrechnung abgezogen. Die Anzahlungen werden ca.
ein halbes Jahr vor dem Anlass versendet und sind nach Rechnungserhalt innert 30 Tagen zu bezahlen.
Die Unterzeichnete Offerte ist die definitive Buchung der Scheune und des Caterers (Details werden danach noch geklärt und geringe Preisveränderungen sind dadurch möglich)-
Annulation
Ab dem Zeitpunkt der definitiven Buchung berechnen wir Stornierungskosten nach folgender
Kostentabelle:
- Bis 8 Monate und mehr vor dem Anlass - kostenlos (wir behalten es uns vor, eine
Organisationspauschale à CHF 80 / aufgewendeter Stunde zu verrechnen)
- 4 - 8 Monaten 30% der Anzahlung plus angefallene Kosten.
- spätere Absage 80 % des gesamten Arrangements
Um Missverständnissen vorzubeugen, akzeptieren wir Annullierungen nur in schriftlicher Form.
Für das Catering gelten die jeweiligen AGB's des Dienstleisters. Die Catering-Rechnung erfolgt direkt vom Dienstleister.stgelegt, wird für dieses CHF 80 pro Gast verrechnet.
Das Catering wird (wenn nicht ausdrücklich anders abgesprochen) durch die definierten Eventschür-Partner durchgeführt.
Reinigung
Für die Endreinigung ist eine Pauschale von SFR 300.00 gerechnet. Sollte dieser Betrag viel tiefer oder höher ausfallen, werden die Weniger-/Mehrkosten verrechnet.
Dienstleister
Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom Caterer und der Eventschür. Ansonsten wird ein Zapfen-/Tellergeld verrechnet.
Feuerwerk
Da auf dem Hof Tiere leben, sind laute Feuerwerke ausgeschlossen.
Kerzen
Grundsätzlich sind in der Scheune Kerzen nur in den vorgesehenen Gläsern erlaubt. Rauchen ist in der Scheune verboten und auch im Freien nur an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt (Heulager in der Nähe). Bei allfälligen Schäden, Brandlöchern, etc. haftet der Veranstalter.
Drohnen, etc.
Für die Bewilligung von Drohnenflügen ist der Veranstalter verantwortlich.
Hochzeitstorte
Gerne dürfen Sie die Hochzeitstorte von einem Konditor Ihrer Wahl mitbringen.
Wir behalten es uns vor, die Anliefertemperatur der Torte zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung
der Hygienevorschriften die fehlbaren Produkte zurückzuweisen.
Mitternachtszuschlag
24 - 3 Uhr SFR 200.00 pro angebrochene Stunde. Ab 3 Uhr SRF 400.00 pro angebrochene Stunde.
Speisenangebot
Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen
und Getränke vom Hauscaterer der Eventschür Hefenhofen. Ansonsten wird ein Zapfen-/Tellergeld,
dessen Höhe im Voraus vereinbart wurde in Rechnung gestellt.
Freie Trauung
Sollte eine gebuchte freie Trauung wetterbedingt nicht unter freiem Himmel stattfinden können, wird für denselben Preis die alternative unter der Südterrasse eingerichtet.
Bei einem Grillplausch unter freiem Himmel, muss bei schlechtem Wetter ein Zelt aufgestellt werden oder der Platz unter der Südterrasse eingerichtet werden. Mehrkosten ca. SFR 150.00.
Reinigung
Die Endreinigung des Cateringortes wird vom Veranstalter übernommen. Die Eventschür Hefenhofen
lehnt jegliche Haftung bei der Rückgabe des Objekts ab.
Preise
Wir behalten uns eine Anpassung an eine veränderte Marktsituation vor.
Die Preise verstehen sich pro Person, inkl. Mehrwertsteuer und in CHF.
Personenzahl
Die Gästeanzahl, welche uns bis 7 Tage vor dem Anlass mitgeteilt wird, gilt als
Mindestverrechnungsgrundlage. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt am Anlass teil, wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Reduzierung der Anzahl Gäste gegenüber der
verbindlichen Teilnehmerzahl, werden dem Organisator für jeden nicht erschienenen Teilnehmer
100% der vereinbarten Leistungen verrechnet.
Stand
1.1.. 2023 – ersetzt alle bisherigen AGB’s der Eventschür in Hefenhofen